Schichtplanung · Schritt für Schritt

Schichtplan erstellen: Schritt für Schritt, mit den Regeln aus Arbeitszeitgesetz und BetrVG

Von Alejandro, Gründer von CheckInGO Veröffentlicht: · Quellen: §§ 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11 ArbZG · § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG · § 106 GewO · § 12 TzBfG · §§ 11, 13 JArbSchG
Kurz gesagt

Ein guter Schichtplan beginnt beim Bedarf, nicht bei den Namen. Erst legen Sie fest, wie viele Leute Sie zu welcher Stunde brauchen, dann setzen Sie die Beschäftigten ein, und zum Schluss prüfen Sie die Regeln: elf Stunden Ruhezeit, Pausen, höchstens zehn Stunden am Tag, Sonderregeln für Nachtarbeit und mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.

Gibt es einen Betriebsrat, ist der Schichtplan mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Eine allgemeine gesetzliche Frist für die Bekanntgabe gibt es nicht; bei Arbeit auf Abruf sind es vier Tage (§ 12 TzBfG).

In diesem Artikel

Ein Schichtplan ist ein Versprechen an das Team. Kommt er zu spät, ändert er sich ständig oder hängt er nur als Handyfoto in der Gruppe, verliert er seinen Wert, und dann kommen die Lücken, die getauschten Schichten, von denen niemand wusste, und die Diskussionen am Monatsende. Ein verlässlicher Plan ist keine Raketenwissenschaft. Er muss nur in der richtigen Reihenfolge entstehen.

Schritt 1: Bedarf statt Namen

Der häufigste Fehler ist, mit der Frage „Wer kann wann?“ anzufangen. Fragen Sie stattdessen: Wie viele Leute brauche ich, Stunde für Stunde?

Das Ergebnis ist ein einfaches Raster: Tage oben, Stunden links, in jedem Feld die Zahl der benötigten Personen. Das ist das Gerüst. Alles andere ist Ausfüllen.

Schritt 2: Rahmenbedingungen sammeln

Schritt 3: Schichtmodell wählen

Schritt 4: Die gesetzlichen Regeln prüfen

Regel Was gilt
Tägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) 8 Stunden werktäglich, bis zu 10, wenn im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden
Pausen (§ 4 ArbZG) 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 bei mehr als 9; höchstens 6 Stunden am Stück
Ruhezeit (§ 5 ArbZG) 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen; in einigen Branchen Verkürzung um 1 Stunde mit Ausgleich
Nachtarbeit (§§ 2, 6 ArbZG) Nachtzeit 23 bis 6 Uhr (Bäckereien 22 bis 5 Uhr); Nachtarbeitnehmer höchstens 8 Stunden, bis zu 10 nur mit Ausgleich innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen
Sonntage (§ 11 ArbZG) Mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr; Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen, für Feiertage innerhalb von 8 Wochen
Jugendliche (JArbSchG) Pausen von 30 bzw. 60 Minuten, höchstens 4,5 Stunden am Stück, 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen

Sonntagsarbeit ist nur in den Fällen erlaubt, die § 10 ArbZG zulässt, zum Beispiel in Gaststätten, Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieben. Tarifverträge können bei vielen Punkten abweichen.

Die Regel, an der die meisten Pläne scheitern, ist die Ruhezeit. Spätschicht bis 23 Uhr und Frühschicht ab 7 Uhr am nächsten Morgen ergeben acht Stunden, und das ist ein Verstoß, auch wenn der Kollege „nichts dagegen hat“.

Bei Nachtarbeitnehmern kommt noch etwas hinzu: Sie haben Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn und danach alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich, auf Kosten des Arbeitgebers (§ 6 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr nachts arbeitet.

Schritt 5: Betriebsrat und Bekanntgabe

Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und bei der Verteilung auf die Wochentage mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Schichtpläne brauchen also seine Zustimmung, entweder für jeden Plan oder über eine Betriebsvereinbarung mit festen Grundsätzen.

Ohne Betriebsrat legen Sie die Lage der Arbeitszeit per Weisung fest, aber nach billigem Ermessen (§ 106 GewO): Die Interessen der Beschäftigten, etwa Kinderbetreuung, müssen angemessen berücksichtigt werden.

Eine allgemeine gesetzliche Frist, wie lange vorher ein Schichtplan bekannt sein muss, gibt es nicht; oft regeln das Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Bei Arbeit auf Abruf gilt dagegen § 12 TzBfG: Der Einsatz muss mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden, sonst müssen die Beschäftigten nicht kommen. Unabhängig davon gilt: Je früher der Plan steht, desto weniger Absagen.

Typische Fehler

Den Plan für nächste Woche heute fertig? Unser kostenloser Schichtplan-Generator erstellt einen Wochenplan, zählt die Stunden pro Person zusammen und exportiert ihn als PDF. Ohne Anmeldung.
Zum Schichtplan-Generator →

Schichtplan und Zeiterfassung an einem Ort

In CheckInGO planen Sie die Woche jeder Person, exportieren den Plan als PDF, und alle sehen ihre Schichten in der eigenen Übersicht. Geteilte Dienste und Nachtschichten werden richtig gezählt, und Sie vergleichen den Plan jeden Tag mit den echten Buchungen. 19 € im Monat zzgl. MwSt. für bis zu 10 Mitarbeiter, 2 € für jeden weiteren. Ohne Mindestlaufzeit und 7 Tage kostenlos mit Ihrem Team testen.

7 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ein Schichtplan bekannt gegeben werden?

Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht, oft regeln das Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Bei Arbeit auf Abruf muss der Einsatz nach § 12 TzBfG mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden.

Muss der Betriebsrat dem Schichtplan zustimmen?

Ja. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung auf die Wochentage sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Die Zustimmung kann für jeden Plan oder über eine Betriebsvereinbarung mit Grundsätzen erfolgen.

Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?

Mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 5 ArbZG). In bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieben ist eine Verkürzung um eine Stunde möglich, wenn sie innerhalb eines Monats oder von vier Wochen ausgeglichen wird.

Wie viele Sonntage im Jahr müssen frei sein?

Mindestens 15 (§ 11 ArbZG). Wer an einem Sonntag arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen; bei Arbeit an einem Feiertag innerhalb von acht Wochen.

Dürfen Beschäftigte Schichten untereinander tauschen?

Wenn Sie es erlauben, ja. Sinnvoll ist ein Tausch mit Freigabe, damit der Plan aktuell bleibt und Ruhezeiten sowie Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.

Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich, und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

← Zurück zum Ratgeber