Minijob · Mindestlohn

Arbeitszeit von Minijobbern aufzeichnen: Was § 17 MiLoG verlangt und wie es einfach geht

Von Alejandro, Gründer von CheckInGO Veröffentlicht: · Quellen: §§ 1, 2, 14, 17, 21 MiLoG · § 8 Abs. 1 und § 8a SGB IV · § 2a SchwarzArbG · § 12 TzBfG · Mindestlohn 2026/2027 · Geringfügigkeitsgrenze 2026/2027
Kurz gesagt

Für Minijobber müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Das gilt in jeder Branche. Die einzige Ausnahme sind Minijobs im Privathaushalt.

Die Aufzeichnung schützt auch Sie selbst: 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € und der Mindestlohn bei 13,90 €. Mehr als 43 Stunden im Monat passen damit nicht in einen Minijob, und ohne saubere Stundenliste merken Sie das erst, wenn es zu spät ist.

In diesem Artikel

Minijobs sind in vielen kleinen Betrieben die flexible Reserve: die Aushilfe am Samstag, die Studentin für die Abendschicht, der Rentner, der morgens die Ware annimmt. Gerade weil die Stunden schwanken, schreibt das Gesetz hier genauer vor, was aufgezeichnet werden muss, als bei vielen Vollzeitkräften.

Was § 17 MiLoG genau verlangt

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Ein handschriftlicher Stundenzettel ist genauso zulässig wie eine App. Sie dürfen die Aufzeichnung auch den Minijobbern selbst überlassen, verantwortlich bleiben aber Sie. Da die Dauer die tatsächliche Arbeitszeit ohne Pausen ist, sollten Pausen mit notiert werden; sonst lässt sich die Dauer nicht nachvollziehen.

Kontrolliert wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (§ 14 MiLoG). Bei einer Prüfung wollen die Beamten genau diese Aufzeichnungen sehen und mit der Lohnabrechnung vergleichen.

Für wen die Pflicht gilt und für wen nicht

Beschäftigung Aufzeichnung nach § 17 MiLoG?
Minijob im gewerblichen Bereich (§ 8 Abs. 1 SGB IV), egal welche Branche Ja
Beschäftigte in Branchen nach § 2a SchwarzArbG, u. a. Bau, Gastronomie und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition, Transport und Logistik, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft (Ausnahmen für höhere Monatsentgelte regelt die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung) Ja
Minijob im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) Nein

Wichtig für alle anderen Beschäftigten: Dass § 17 MiLoG für sie nicht gilt, heißt nicht, dass Sie ihre Zeit nicht erfassen müssen. Seit dem BAG-Beschluss vom September 2022 gilt die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle. Mehr dazu in Arbeitszeiterfassung: Was Pflicht ist.

Die 43-Stunden-Grenze: 603 €, 13,90 € und 2027

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Daraus ergibt sich eine einfache Rechnung, die jeder Betrieb mit Minijobbern kennen sollte:

Wie viele Stunden passen in einen Minijob?
Jahr Grenze Mindestlohn Stunden im Monat
2026 603 € 13,90 € 43 h = 597,70 €
2027 633 € 14,60 € 43 h = 627,80 €
2026, 44 Stunden 603 € 13,90 € 44 h = 611,60 €

Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, sinkt die Zahl entsprechend: Bei 15 € pro Stunde sind es 2026 nur noch 40 Stunden. Wer die Grenze regelmäßig überschreitet, ist kein Minijobber mehr, und dann werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Ohne eine Aufzeichnung, die Sie laufend im Blick haben, fällt das oft erst bei der Abrechnung auf.

Die Falle bei Arbeit auf Abruf

Viele Minijob-Verträge sagen nur „nach Bedarf“. Das ist Arbeit auf Abruf, und dafür gilt § 12 TzBfG: Ist keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart. 20 Stunden zum Mindestlohn sind deutlich mehr als 1.000 € im Monat. Damit wäre der Minijob gesprengt, auch wenn die Aushilfe in Wirklichkeit viel weniger gearbeitet hat. Schreiben Sie deshalb eine feste Stundenzahl in den Vertrag.

Und: Bei Arbeit auf Abruf muss der Einsatz mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden (§ 12 TzBfG), sonst muss die Aushilfe nicht kommen.

Arbeitszeitkonto im Minijob

Wenn die Stunden schwanken, etwa im Saisongeschäft, hilft ein Arbeitszeitkonto: Das Monatsentgelt bleibt gleich, Plus- und Minusstunden werden verrechnet. Das Mindestlohngesetz setzt dafür klare Regeln (§ 2 Abs. 2 MiLoG):

Ein Beispiel: Bei vereinbarten 30 Stunden im Monat dürfen höchstens 15 Stunden auf das Konto, die Aushilfe arbeitet also maximal 45 Stunden in diesem Monat. Ohne genaue Aufzeichnung lässt sich ein solches Konto nicht führen.

Was ein Verstoß kostet

Wer die Arbeitszeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aufzeichnet oder die Aufzeichnungen nicht aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 MiLoG. Seit dem 30. Dezember 2025 kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden; davor lag die Obergrenze bei 30.000 €, was viele Quellen noch nennen. Wird der Mindestlohn selbst nicht gezahlt, sind bis zu 500.000 € möglich.

Typischer Prüfungsbefund

Der Klassiker ist nicht der Betrieb ohne jede Liste, sondern die Liste mit identischen Zeiten: jeden Samstag 9:00 bis 13:00, über Monate. Solche Aufzeichnungen wirken nachträglich ausgefüllt, und dann vergleicht der Zoll mit Kassendaten, Dienstplänen und Aussagen der Beschäftigten.

So geht es ohne Zettelwirtschaft

  1. Feste Stundenzahl in den Vertrag und, wenn die Stunden schwanken, ein schriftliches Arbeitszeitkonto.
  2. Erfassung beim Kommen und Gehen, nicht am Monatsende. Je näher am Ereignis, desto glaubwürdiger.
  3. Wöchentlicher Blick auf die Summe, damit die 43 Stunden nicht im letzten Monatsdrittel überschritten werden.
  4. Korrekturen mit Grund, damit eine vergessene Buchung nicht wie eine Manipulation aussieht.
  5. Zwei Jahre aufbewahren, auch wenn die Aushilfe längst weg ist.

Minijob-Stunden im Blick, bevor die Grenze reißt

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Häufige Fragen

Muss ich bei Minijobbern die Arbeitszeit aufzeichnen?

Ja. Nach § 17 MiLoG müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Ausgenommen sind nur Minijobs in Privathaushalten.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Zum Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43 Stunden im Monat, denn 43 × 13,90 € = 597,70 € liegt unter der Grenze von 603 €. 2027 sind es bei 14,60 € und 633 € ebenfalls 43 Stunden. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Darf der Minijobber seine Stunden selbst aufschreiben?

Ja, die Aufzeichnung kann delegiert werden. Verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt aber der Arbeitgeber, auch bei einer Prüfung durch den Zoll.

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender Aufzeichnung?

Seit dem 30. Dezember 2025 bis zu 50.000 € nach § 21 MiLoG, vorher bis zu 30.000 €. Wird der Mindestlohn nicht gezahlt, drohen bis zu 500.000 €.

Muss ich die Pausen aufschreiben?

Das Gesetz verlangt Beginn, Ende und Dauer. Die Dauer ist die Arbeitszeit ohne Pausen, deshalb sollten die Pausen festgehalten werden, damit die Dauer nachvollziehbar ist.

Stand: 27. Oktober 2026. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich, und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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