Eine neue Mitarbeiterin fängt am 15. August an, arbeitet drei Tage pro Woche und fragt in der ersten Woche, wie viel Urlaub sie dieses Jahr noch hat. Ein langjähriger Kollege kündigt zum 31. März. Ein anderer wechselt im Juni von fünf auf vier Tage. Drei ganz normale Fälle, und bei jedem kommt eine andere Zahl heraus.
Hier steht, wie Sie den Urlaubsanspruch Schritt für Schritt ausrechnen, mit den Paragrafen zum Nachlesen, Beispielen und einem Rechner, der Eintritt, Austritt und Rundung berücksichtigt.
Der gesetzliche Mindesturlaub, umgerechnet auf Ihre Woche
§ 3 Abs. 1 BUrlG ist der Ausgangspunkt: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ Werktage sind nach Absatz 2 alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das Gesetz geht also von einer Sechs-Tage-Woche aus, und 24 Werktage sind genau vier Wochen.
Arbeitet jemand an weniger Tagen, rechnen Sie den Anspruch auf seine Arbeitstage um, damit es bei vier Wochen bleibt:
| Arbeitstage pro Woche | Rechnung | Gesetzlicher Mindesturlaub |
|---|---|---|
| 6 | 24 × 6 ÷ 6 | 24 Tage |
| 5 | 24 × 5 ÷ 6 | 20 Tage |
| 4 | 24 × 4 ÷ 6 | 16 Tage |
| 3 | 24 × 3 ÷ 6 | 12 Tage |
| 2 | 24 × 2 ÷ 6 | 8 Tage |
| 1 | 24 × 1 ÷ 6 | 4 Tage |
Es zählt die Zahl der Tage mit Arbeitspflicht, nicht die Zahl der Stunden. Wer fünf Tage zu je vier Stunden arbeitet, hat wie eine Vollzeitkraft mit fünf Tagen 20 Urlaubstage.
Das gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Teilzeitkräfte, Aushilfen und Minijobber (§ 2 BUrlG). Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr Urlaub vor. Weniger als den gesetzlichen Mindesturlaub dürfen sie nicht vorsehen: Von § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht einmal ein Tarifvertrag abweichen (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
Eintritt im Laufe des Jahres: Wartezeit und Teilurlaub
„Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben“, sagt § 4 BUrlG. Diese Wartezeit hat eine Folge, die viele überrascht: Wer bis Ende Juni anfängt, erfüllt sie noch im selben Jahr und bekommt dann den vollen Jahresurlaub, nicht nur einen Teil. Wer am 1. Juli oder später anfängt, schafft die sechs Monate im Eintrittsjahr nicht mehr und erhält nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG ein Zwölftel für jeden vollen Monat.
Genau diesen Grenzfall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Beginnt das Arbeitsverhältnis am 1. Juli, gibt es in diesem Jahr keinen vollen Urlaubsanspruch (BAG, Urteil vom 17.11.2015, 9 AZR 179/15). Ein voller Monat ist dabei kein Kalendermonat, sondern läuft vom Eintrittstag an: Bei Beginn am 15. August endet der erste volle Monat am 14. September (§§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB).
| Eintritt | Was gilt | Volle Monate | Urlaub 2026 | Davon gesetzlich |
|---|---|---|---|---|
| 1. März | Wartezeit endet am 31. August | voller Anspruch | 30 Tage | 20 Tage |
| 1. Juli | Teilurlaub, § 5 Abs. 1 a | 6 | 15 Tage | 10 Tage |
| 15. August | Teilurlaub, § 5 Abs. 1 a | 4 | 10 Tage | 6,67 → 7 Tage |
Zwei Punkte gehören dazu. Erstens kann die Person verlangen, dass dieser Teilurlaub aus dem Eintrittsjahr ins nächste Jahr übertragen wird (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG). Zweitens gibt es keinen doppelten Urlaub: Hat der frühere Arbeitgeber für dasselbe Jahr schon Urlaub gewährt, besteht der Anspruch insoweit nicht (§ 6 Abs. 1 BUrlG). Lassen Sie sich deshalb bei der Einstellung die Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers geben.
Austritt: erste oder zweite Jahreshälfte
Beim Ausscheiden kommt es darauf an, wann im Jahr das Arbeitsverhältnis endet und ob die Wartezeit erfüllt war:
- Vor Ablauf der Wartezeit: ein Zwölftel für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG).
- Nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte: ein Zwölftel für jeden vollen Monat in diesem Jahr (§ 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG). Wer am 30. Juni ausscheidet, geht noch in der ersten Jahreshälfte (BAG, 9 AZR 179/15).
- Nach der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte: der volle gesetzliche Jahresurlaub, auch wenn das Arbeitsverhältnis schon am 31. Juli endet.
| Letzter Arbeitstag | Was gilt | Volle Monate | Urlaub 2026 | Davon gesetzlich |
|---|---|---|---|---|
| 31. März | § 5 Abs. 1 c | 3 | 7,5 → 8 Tage | 5 Tage |
| 15. Mai | § 5 Abs. 1 c | 4 | 10 Tage | 6,67 → 7 Tage |
| 30. Juni | § 5 Abs. 1 c | 6 | 15 Tage | 10 Tage |
| 31. Juli | zweite Jahreshälfte | voller Anspruch | 30 Tage | 20 Tage |
Die Tabelle rechnet den vertraglichen Urlaub nach denselben Regeln wie den gesetzlichen. Für den gesetzlichen Mindesturlaub sind diese Regeln zwingend; für zusätzlichen Vertragsurlaub kann der Arbeits- oder Tarifvertrag eine klare eigene Regel enthalten, etwa eine anteilige Kürzung auch beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte.
Hat jemand, der in der ersten Jahreshälfte geht, schon mehr Urlaub genommen, als ihm zusteht, darf das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden (§ 5 Abs. 3 BUrlG). Was beim Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Und Sie müssen beim Ausscheiden eine Bescheinigung über den im laufenden Jahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG).
Rundung: wann aufgerundet wird und wann nicht
§ 5 Abs. 2 BUrlG regelt nur eine Richtung: „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“ Aus 7,5 werden also 8 Tage, aus 6,67 werden 7.
Eine Abrundung kennt das Gesetz nicht. Bruchteile unter einem halben Tag werden weder auf- noch abgerundet, sondern bleiben als Bruchteil bestehen (BAG, Urteil vom 23.01.2018, 9 AZR 200/17). Ein Arbeitgeber, der 0,15 Urlaubstage „aus praktischen Gründen“ gestrichen hatte, verlor deshalb vor dem BAG (Urteil vom 08.05.2018, 9 AZR 578/17). Abrunden ist nur erlaubt, wenn ein Tarif- oder Arbeitsvertrag es ausdrücklich vorsieht, und auch dann nicht unter den gesetzlichen Mindesturlaub. Die Aufrundung nach § 5 Abs. 2 gilt außerdem nur für den Teilurlaub nach § 5 Abs. 1, nicht für jede Umrechnung.
Urlaubsrechner
Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr berechnen
Tragen Sie die Arbeitstage pro Woche ein und, wenn es sie gibt, die Urlaubstage laut Vertrag sowie Eintritts- und Austrittsdatum. Felder ohne Datum bedeuten: Das Arbeitsverhältnis bestand schon vor dem Jahr beziehungsweise läuft darüber hinaus. Ihre Angaben verlassen diese Seite nicht.
Der Rechner geht von gleichbleibenden Arbeitstagen im ganzen Jahr aus und rechnet den Vertragsurlaub nach denselben Regeln wie den gesetzlichen. Abweichende Regeln in Tarif- oder Arbeitsvertrag, Elternzeit, Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und den höheren Urlaub für Jugendliche berücksichtigt er nicht.
Wechsel der Arbeitstage, Elternzeit, Schwerbehinderung, Jugendliche
Wechsel von fünf auf vier Tage (oder umgekehrt)
Ändert sich die Zahl der Arbeitstage im Laufe des Jahres, wird der Urlaub für dieses Jahr nach den einzelnen Zeiträumen und den jeweiligen Arbeitstagen umgerechnet (BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 406/17). Urlaub, den jemand vor dem Wechsel in eine Teilzeit mit weniger Arbeitstagen erworben und nicht genommen hat, darf dabei nicht gekürzt werden (EuGH, Beschluss vom 13.06.2013, C-415/12, Brandes; BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F)). Die Person musste ihn auch nicht vor dem Wechsel nehmen.
Elternzeit
Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das gilt nicht, wenn die Person während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit arbeitet (§ 17 Abs. 1 BEEG). Resturlaub von vor der Elternzeit ist nach der Rückkehr im laufenden oder im nächsten Jahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG).
Schwerbehinderte Menschen
Sie haben zusätzlich fünf Arbeitstage Urlaub im Jahr, bei mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche entsprechend mehr oder weniger (§ 208 Abs. 1 SGB IX). Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel für jeden vollen Monat, mit Aufrundung ab einem halben Tag (§ 208 Abs. 2 SGB IX).
Jugendliche unter 18
Für sie gilt § 19 JArbSchG: mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 sind, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18. Auch diese Werte beziehen sich auf eine Sechs-Tage-Woche und werden auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet.
Krank im Urlaub
Tage, an denen jemand während des Urlaubs krank ist und das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweist, werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Sie gehen also nicht verloren.
Resturlaub: wann er verfällt und wann nicht
Nach dem Gesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Übertragen wird er nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, und dann muss er bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). So steht es im Gesetz. In der Praxis verfällt Urlaub aber nur, wenn der Arbeitgeber vorher seinen Teil getan hat.
Der gesetzliche Urlaub verfällt am Jahresende nur, wenn Sie die Person vorher konkret aufgefordert haben, ihren Urlaub zu nehmen, und ihr klar und rechtzeitig mitgeteilt haben, dass er sonst verfällt (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 423/16). Fehlt dieser Hinweis, verfällt der Urlaub nicht, und auch die dreijährige Verjährung beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie informiert haben (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20). Ohne Hinweis kann sich Resturlaub über Jahre ansammeln und wird beim Ausscheiden ausgezahlt.
Bei langer Krankheit verfällt der gesetzliche Urlaub grundsätzlich 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres. Das gilt ohne Hinweis aber nur, wenn die Person seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend arbeitsunfähig war. Wird sie erst im Laufe des Jahres krank und hatten Sie vorher nicht auf den Urlaub hingewiesen, bleibt der Anspruch auch nach 15 Monaten bestehen (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 245/19).
Was sich daraus für die Praxis ergibt:
- Rechnen Sie den Anspruch für jede Person am Jahresanfang aus. Mit den Arbeitstagen pro Woche, dem Vertragsurlaub und gegebenenfalls Eintritt oder Austritt im Jahr.
- Teilen Sie jeder Person schriftlich mit, wie viele Tage sie hat. Konkret für dieses Jahr, mit der Aufforderung, den Urlaub zu nehmen, und dem Hinweis, dass er sonst zum Jahresende oder zum 31. März verfällt.
- Erinnern Sie im Herbst an den Resturlaub. Rechtzeitig genug, dass die Tage noch genommen werden können. Bewahren Sie die Hinweise auf: Im Streit müssen Sie beweisen, dass Sie informiert haben.
- Führen Sie ein Urlaubskonto pro Person. Mit Anspruch, genommenen, beantragten und offenen Tagen, damit niemand am Jahresende überrascht ist.
- Denken Sie beim Austritt an Bescheinigung und Abgeltung. Offene Tage auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG) und die Urlaubsbescheinigung aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG).
Urlaub ist nicht das Einzige, was Sie für jede Person nachhalten müssen. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gehört auch die Arbeitszeit dazu; was genau Pflicht ist, steht in Arbeitszeiterfassung: Was seit dem BAG-Beschluss Pflicht ist. Und wenn Urlaub mit Überstunden verrechnet werden soll, hilft der Beitrag zu Überstunden in Deutschland.
Urlaub beantragen, genehmigen, im Blick behalten
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Wie viele Urlaubstage stehen bei einer 5-Tage-Woche gesetzlich zu?
20 Arbeitstage. Das Gesetz nennt 24 Werktage auf Basis einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), umgerechnet sind das 24 × 5 ÷ 6 = 20 Tage. Bei vier Arbeitstagen sind es 16, bei drei Tagen 12. Arbeits- oder Tarifvertrag können mehr vorsehen, aber nicht weniger.
Ab wann gibt es den vollen Jahresurlaub?
Nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG). Wer bis Ende Juni anfängt, erfüllt diese Wartezeit noch im selben Jahr und bekommt den vollen Jahresurlaub. Wer am 1. Juli oder später anfängt, bekommt im Eintrittsjahr ein Zwölftel für jeden vollen Monat (BAG, 9 AZR 179/15).
Wie viel Urlaub steht zu, wenn jemand zum 30. Juni ausscheidet?
Nach erfüllter Wartezeit ein Zwölftel für jeden vollen Monat des Jahres, also sechs Zwölftel. Der 30. Juni gehört noch zur ersten Jahreshälfte (§ 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG). Wer erst am 31. Juli oder später ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Werden halbe Urlaubstage auf- oder abgerundet?
Beim Teilurlaub werden Bruchteile ab einem halben Tag auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Bruchteile unter einem halben Tag werden nicht abgerundet, sondern bleiben als Bruchteil bestehen, solange kein Tarif- oder Arbeitsvertrag etwas anderes regelt (BAG, 9 AZR 200/17 und 9 AZR 578/17).
Verfällt nicht genommener Urlaub am 31. Dezember?
Nur, wenn der Arbeitgeber die Person vorher aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und sie rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, 9 AZR 423/16). Bei einer Übertragung aus dringenden Gründen muss der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ohne Hinweis verfällt er nicht.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, nach denselben Regeln wie alle anderen Arbeitnehmer. Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche: Wer regelmäßig an zwei Tagen arbeitet, hat mindestens 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage im Jahr.
Stand: 1. November 2026. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können für den Urlaub über dem gesetzlichen Minimum eigene Regeln enthalten. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), gesetze-im-internet.de
- § 188 BGB, Fristende
- § 208 SGB IX, Zusatzurlaub
- § 19 JArbSchG, Urlaub Jugendlicher
- § 17 BEEG, Urlaub und Elternzeit
- BAG, Urteil vom 17.11.2015, 9 AZR 179/15 (Eintritt am 1. Juli)
- BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 406/17 (Wechsel der Arbeitstage)
- BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20 (Verjährung)